Leistungsbewertung an der Friedensschule Groß-Zimmern

Stand: Oktober 2015

I. Benotung (allgemein):

I.1 Rechtliche Grundlagen:

§ 73 Abs. 4 Hessisches Schulgesetz definiert die Noten.

§ 32 Abs. 2 VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 29.04.2014 definiert

Klassenarbeiten, Lernkontrollen und Übungsarbeiten.

§ 33 der VO informiert über Termine und Notenspiegel.

§ 34 der VO informiert über die Wiederholung von schr. Arbeiten.

 

I.2 Leistungsbewertung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht nach § 32 Abs. 4 der VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses und nach Beschluss der Gesamtkonferenz vom 10.06.2015

50 % der Zensur = schriftliche Noten der Klassenarbeiten und der Lernkontrollen (Deutsch u. Mathematik)

 

40% der Zensur = schriftliche Noten der Klassenarbeiten und der Lernkontrollen (Sachunterricht)

 

50% bzw. 60% der Zensur = Mitarbeit (mündliche Beteiligung, Hausaufgaben, Leistungsnachweise im Heft und Ordner, Leistungsnachweise in offenen Unterrichtsformen, Referate, Leseleistung, freies Schreiben, ...)

 

I.3 In allen Jahrgangsstufen sollen die gleichen Arbeiten geschrieben werden.

I.4  Leistungsbewertung durch Noten oder Punkte

Für Mathematik, Sachunterricht und andere Klassenarbeiten bzw. Lernkontrollen, die eine Bepunktung als Grundlage der Leistungsbewertung haben, gilt folgende Regelung:

 

Note 1: bis 98 %

Note 2: bis 82 %

Note 3: bis 66 %

Note 4: bis 50 %

Note 5: bis 25 %

 

Diese Handhabung ist für alle Kollegen verbindlich einzuhalten; die Punkteverteilung muss vor der Arbeit bereits festgelegt werden. Außerdem sollte diese Praxis den Eltern bekannt

gegeben werden. Unter jede Arbeit gehört ein Noten- oder Punktespiegel der Klasse (§ 33 Abs. 3 VO).

 

I.5 Im zweitenSchuljahr werden Arbeiten von Anfang an benotet.

II. Leistungsbewertung bei Diktaten:

II.1 Benotung:

Es werden laut Konferenzbeschluss vom 07.10.2015 keine benoteten Diktate mehr geschrieben. Es sollen nur unbenotete Übungsdiktate geschrieben werden.

 

II.2 Vorbereitung eines unbenoteten Übungsdiktates:

Lernwörter (Mitsprech-, Nachdenk - und Merkwörter) bzw. Rechtschreibstrategien werden thematisch gebunden eingeführt und geübt.

Aufgesetzte Diktattexte setzen sich aus den erarbeiteten Lernwörtern und den bereits bekannten Lernwörtern bzw. den bereits bekannten Rechtschreibstrategien zusammen.

Diktattexte werden nicht vorher geübt oder den Kindern bekannt gegeben.

 

II.3 Durchführung eines unbenoteten Übungsdiktates:

Vorlesetechnik (Vorschlag):

Ganzen Text vorlesen, dann satzweise, dann in zwei bis drei Abschnitte aufteilen und zum Schluss noch einmal den gesamten Text vorlesen.

Bei LRS Kindern kann der Umfang reduziert,  die Bearbeitungszeit verlängert  oder mit einem Kopfhörer (mp3-Datei) gearbeitet werden.

 

II.4 Besonderheiten bei unbenoteten Übungsdiktaten

Mögliche Praxis:

Differenzierte Rückmeldung über Fehlerschwerpunkte unter dem Übungsdiktat (z.B. unterschiedliche Rechtschreibstrategien mit unterschiedlichen Farben im Diktat markieren) ½ Fehler bei Umlauten (Oberzeichen vergessen) Wiederholungsfehler:

bei gleichbleibendem Fehler 1x zählenSatzanfang

immer klein ist jedes Mal ein Fehler

Trennungsfehler: wird erst nach Behandlung der Trennungsregeln als ½ Fehler gezählt

Fehlende Satzzeichen werden als ½ Fehler gezählt

Fehlende Anführungszeichen (nachdem sie behandelt wurden) zählen als ½ Fehler