Unsere Schulordnung

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit dieser Schulordnung wollen wir Sie über einige Regelungen an der Friedensschule informieren, die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für den Schulbesuch Ihres Kindes von Bedeutung sind. Weitere Informationen, Formulare und aktuelle Hinweise finden Sie auch an anderer Stelle auf der Homepage.

  1. Es besteht eine gesetzliche Schulpflicht, nach der die Erziehungsberechtigten „unverzüglich der Schule den Grund" (für Verhinderung bzw. Erkrankung) … mitzuteilen" haben (VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19.08.2011). Dies kann morgens per Telefon, Fax, E-Mail oder schriftlich über ein anderes Kind bzw. den Briefkasten geschehen. Fehlt ein Kind länger als 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn unentschuldigt, sollen die Lehrkräfte die Erziehungsberechtigten von der Abwesenheit in Kenntnis setzen. Sind diese nicht zu erreichen, kann ggf. die örtlich zuständige Polizeidienststelle informiert werden. Bei Krankheiten, die eine erhebliche Ansteckungsgefahr beinhalten, bitten wir darum, dies der Schule ebenfalls mitzuteilen. In diesen Fällen muss bei der Wiederaufnahme des Schulbesuchs ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Beurlaubungen in Verbindung mit Ferien müssen spätestens drei Wochen vor dem Antritt schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden; eine Genehmigung darf allerdings nur im Rahmen der engen gesetzlichen Vorgaben ausgesprochen werden - entsprechende Informationen sind bei der Schulleitung erhältlich (s. Formulare).
  2. Aufnahme, Zurückstellungen, Abmeldungen und Überweisungen von Kindern werden von der Schulleitung vorgenommen. Versetzungen und sonstige Maßnahmen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen entschieden. Alle Kinder sind in der Schule und auf dem Schulweg bei der Unfallkasse Hessen versichert. Bei Unfällen, die eine ärztliche Versorgung erfordern, werden Sie telefonisch - soweit möglich - informiert und ggf. der Krankentransport zum Unfallarzt veranlasst. Bitte achten Sie darauf, immer aktuelle Notrufnummern im Sekretariat zu hinterlassen.
  3. Für das allgemeine Verhalten an der Friedensschule gelten die verbindlichen Vereinbarungen und Regeln für Kinder, die Sie zur Kenntnisnahme erhalten.
  4. Ein Handy darf zwar für Notfälle mitgebracht werden, muss aber ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahrt werden.
  5. Zu Schulbeginn gehen alle Kinder, sobald es geklingelt hat, in ihre Unterrichtsräume. Die großen Pausen sind von 9.20 Uhr bis 9.40 Uhr und von 11.10 Uhr bis 11.30 Uhr. In den Pausen sollen sich die Kinder im Schulhof - bei Regenpause auch im Klassenraum - so rücksichtsvoll verhalten, dass andere Kinder nicht gefährdet werden. Die Regenpause wird durch eine Durchsage angekündigt. Während des Unterrichts und in den Pausen dürfen die Kinder das Schulgelände ohne Lehrkraft nicht verlassen!
  6. Bei Erkrankung einer Lehrkraft wird ein Vertretungsplan erstellt. Die Unterrichtszeiten Ihres Kindes ändern sich dadurch nicht.
  7. Bei Hitzefrei ab 12.15 Uhr dürfen die Schüler und Schülerinnen nicht vorzeitig nach Hause geschickt werden, sofern keine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Die Kinder werden ansonsten bis Unterrichtsende betreut bzw. Kinder, die einen Betreuungsplatz im Verein „Pfiffikus" oder in der Pädagogischen Mittagsbetreuung haben, gehen in die entsprechenden Räume.
  8. Bei Feueralarm oder den zwei entsprechenden Übungen pro Schuljahr verlassen die Kinder klassenweise die Schulgebäude und stellen sich auf dem im Alarmplan vorgesehen Platz auf. Die Klassenlehrkräfte melden danach die aktuellen Zahlen unverzüglich beim Schulleiter, der sie an den Brandschutz weitergibt.
  9. Schulbücher und Lernmaterial sind Eigentum der Schule. Da beides recht lange in Gebrauch bleiben muss, werden Sie gebeten, die Schulbücher schnellstmöglich mit einem Schutzumschlag zu versehen. Bei erheblicher Beschädigung der Bücher müssen wir von Ihnen Ersatz verlangen. Schülerarbeiten gehen nach Freigabe durch die Schule in das Eigentum der Kinder über. Der Verkauf von Lernmaterial und die Durchführung von Sammlungen, die nicht vom Schulleiter genehmigt wurden, sind nicht gestattet.
  10. Ihr Mitbestimmungsrecht wird im Rahmen des hessischen Schulgesetzes ausgeübt. Sie werden darüber jeweils zu Beginn des Schuljahrs informiert. Mindestens einmal pro Schulhalbjahr findet ein Klassenelternabend statt.  Aussprachen mit den Lehrkräften sind nach jeweiliger Vereinbarung möglich. Probleme sollten zuerst mit der betroffenen Lehrkraft besprochen werden. Wird keine Einigung erzielt, kann die Angelegenheit dem Schulleiter als Dienstvorgesetzten vorgetragen werden. Zum Halbjahreswechsel findet nach Maßgabe der Dienstordnung für Lehrkräfte ein Elternsprechtag statt. Der Termin wird mit den anderen Schulen in Groß-Zimmern abgesprochen.
  11. Heimliche Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen mit Hilfe von Handys, Datenbrillen (z.B. google-glass) oder anderen Datenträgern verletzen die Persönlichkeitsrechte der Kinder und des Lehrpersonals und sind absolut verboten. In diesem Zusammenhang wird das Tragen von Datenbrillen und –uhren auf dem Schulgelände untersagt.
  12. Sie erhalten bei der Aufnahme ihres Kindes in die Schule einen aktuellen Schulwegplan. Die Fahrt zur Schule mit einem Roller birgt viele Gefahren. Die Unfallkasse Hessen empfiehlt, davon abzusehen. Fahrräder sollten erst nach erfolgter Radfahrprüfung im vierten Schuljahr auf dem Schulweg benutzt werden (Empfehlung: Helm!). Das Abstellen von Rollern und Fahrrädern im Schulhof geschieht auf eigene Gefahr; eine Aufsicht kann nicht gewährleistet werden.
  13. Diebstahl und Sachbeschädigung von Eigentum des Kindes (nur zum Schulgebrauch bestimmte Sachen – Spielsachen z.B. nicht) werden zunächst im Sekretariat gemeldet. Fundsachen werden vom Hausmeister und auf dem Fundtisch aufbewahrt und jeweils bis zu den nächsten Ferien im Erdgeschoss ausgelegt. Übrig gebliebene Fundsachen werden nach Absprache mit dem Schulelternbeirat und nach Ablauf einer Karenzzeit von vier Wochen bei einer Schulveranstaltung zum Verkauf angeboten. Der Erlös kommt ausschließlich der Schule zugute. Nicht verkaufte Fundsachen werden caritativen Organisationen zugeführt.
  14. Nach Zustimmung der Gesamtkonferenz (14.06.2011), des Schulelternbeirats (07.12.2011) und der Schulkonferenz (31.01.2012) tritt die neue Schulordnung am 01.02.2012 in Kraft.
Aktuelle Fassung vom 25.01.2017 (Gesamtkonferenz) und 07.03.2017 (Schulelternbeirat)

gez. Pucknat (Rektor)